Beratungskanzlei Brusenbach | Insolvenz- & Schuldnerberatung | Ihr Steuerberater in Heinsberg und Düsseldorf
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Insolvenz- & Schuldnerberatung

Keine wirtschaftliche Situation ist so aussichtslos, auch wenn Mandanten oft im Glauben sind, dass es bei Ihnen finanziell nicht mehr weitergeht. Hier sprechen wir aus langjähriger Erfahrung aus Praktikersicht.

Im Rahmen der Insolvenz- & Schuldnerberatung beraten wir bundesweit. Als Steuerberater beraten wir schwerpunktmäßig Unternehmen und Privatleute in allen Fragen der Liquidität, die zu einer Insolvenz führen können. Mandanten mit Zahlungsstockungen oder bei Zahlungsschwierigkeiten sind bei uns richtig.

Herr Steuerberater Brusenbach begleitet Verbraucherinsolvenzverfahren (außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung gem. § 305 I und IV InsO im Privatinsolvenzverfahren) und berät in diesem Zusammenhang Privatpersonen und ehemalige Unternehmer i.S. von § 304 I u. II InsO in seiner Eigenschaft als in Nordrhein-Westfalen gesetzlich geeignete Person. Eine diesbezügliche kostenpflichtige Schuldnerberatung erhalten Sie bei uns ohne Wartezeiten.

Herr Steuerberater Brusenbach prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen als sog. geeignete Person gem. § 305 I Nr. 1 InsO die weitergehenden Freibeträge auf einer entsprechenden Bescheinigung für das P-Konto.

Ein Spezialgebiet von uns ist die außergerichtliche Sanierung von Unternehmen und Privatleuten. Im Rahmen unserer betriebswirtschaftlichen Sanierungs- und Insolvenzberatung bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung übernehmen wir gem. § 57 III StBerG i.V.m. § 5 I RDG insbesondere auch eine Treuhandtätigkeit für Gläubiger (z.B. Finanzämter, Stadtkassen, Banken, Einzugsstellen) und Schuldner zwecks Sanierung und Entschuldung des Schuldners. Bei Bedarf erstellen wir Insolvenzpläne, Sanierungs- und Bewertungsgutachten sowie Überschuldungsbilanzen nach den gängigen IDW-Standards.

Noch mehr erfahren

Nachfolgend haben wir eine Auflistung unseres Portfolios für Sie zusammengefasst:

Verbraucherinsolvenzverfahren

  • außergerichtliche Sanierung von Privatleuten und Unternehmern i.S.d. § 304 InsO
  • gerichtliche Sanierung von Privatleuten und Unternehmern i.S.d. § 304 InsO
  • Beratung und Begleitung im gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren

Sanierungsgutachten nach IDW S6

Befindet sich Ihr Unternehmen in der Krise? Droht vielleicht schon eine Insolvenzantragspflicht?

Eine Krise zeichnet sich i.d.R. durch mehrere Komponenten aus. Die wichtigsten Bestandteile einer Krise sind wohl die Erfolgskrise und die Liquiditätskrise.

Soweit ein Unternehmen (dauerhafte) Verluste erwirtschaftet, die das Eigenkapital soweit aufbrauchen, dass die Gefahr einer Überschuldung droht, spricht man von einer Erfolgskrise. Bei der Liquiditätskrise droht oder besteht eine Zahlungsunfähigkeit. Krisen haben Ihre Ursachen oft in mangelnder Wettbewerbsfähigkeit (strategische Krise) oder auch im Fehlverhalten von Interessengruppen (Stakeholderkrise).

Auch ein erfahrenes Management sieht sich üblicherweise angesichts der Krise und der damit drohenden Insolvenzantragspflicht veranlasst, auch aufgrund der möglichen persönlichen Haftung bei Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen, ein Sanierungskonzept unter Hinzuziehung von externen Beratern erstellen zu lassen. Im WP Handbuch werden i.W. vier charakteristische Erschwernisse angegeben, warum Expertenwissen von Dritter Seite geboten erscheint:

  • die Probleme sind komplizierter und vielschichtiger als bei den üblichen Analysen
  • die Unterlagen sind vielfach unvollständig und unzuverlässig
  • die Arbeiten stehen unter besonderem Zeitdruck
  • die Betroffenen sind in erhöhtem Maße befangen

Leider zeigt die alltägliche Praxis, dass sich in der Krise befindliche Unternehmen diese Krise als solche oft nicht rechtzeitig genug oder zu spät erkennen. Der mangelnde Cash-Flow führt zu Zahlungsstockungen, Überziehungslinien werden immer weiter ausgeschöpft, das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger nicht bedient etc. Für Unternehmen in der Krise ist es von zentraler Bedeutung, umgehend schnell wirksame Maßnahmen zur Kostensenkung zu identifizieren und einzuleiten. Ziel ist es, auf diesem Wege die Handlungsspielräume des Unternehmens wieder zu erhöhen und das Vertrauen von Eigentümern und Fremdkapitalgebern, Kunden und Lieferanten in die Erfolgsaussichten eines Turn-Arounds zu stärken.

Wir sind Ihnen behilflich, alle anstehenden Sanierungsfragen verbindlich in einem Gutachten zu beantworten und gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen zu suchen, die wir Ihnen in einem Sanierungskonzept darlegen. Auch sind wir Ihnen bei begleitenden Gesprächen mit den Stakeholdern, das sind beteiligte natürliche Personen oder andere Rechtssubjekte, die ein Interesse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses oder Projektes oder der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens haben wie z.B. Kreditgeber, Arbeitnehmer, Lieferanten, Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Gesellschafter, Aktionäre, Geschäftsführer etc. Es muss hinsichtlich der Durchsetzung der vorgesehenen Beiträge der betroffenen Interessengruppen, wie vor allem der Gesellschafter, der Kreditgeber, des Managements und der Arbeitnehmer, sowie bezüglich der Umsetzung der erforderlichen operativen und strategischen Restrukturierungsmaßnahmen realisierbar sein.

Denn machen Sie sich nichts vor. Ohne ausreichende Konsensbildung und Opferbereitschaft ist eine Unternehmenskrise meist nicht zu meistern. Denn auch das beste Sanierungskonzept nützt nichts, wenn es bei seinen Stakeholdern im Kollektiv nicht umgesetzt werden kann.

Hier sind vor allem auch mediatorische Fähigkeiten gefragt. Sprechen Sie uns an.

Sollten Sie als Unternehmer bereits ein Sanierungskonzept erarbeitet haben, prüfen wir dieses Sanierungskonzept als Gutachteraufgabe. Meist wollen dann Gesellschaften, Banken oder das Finanzamt von einem neutralen Sachverständigen eine schriftlich objektivierte Meinung darüber haben, ob bei Umsetzung der im Sanierungskonzept gemachten Aussagen, ein erfolgreicher Weg geebnet wird. Eine Kreditausweitung oder Stundung von bereits fällig gestellten Darlehensmittel, geht bei Banken ohnehin meist nur gegen Vorlage eines Sanierungsgutachtens, in der die Sanierungsfähigkeit gutachtlich bescheinigt wird.

Ein Sanierungsgutachten enthält detailliert und für einen sachverständigen Dritten in objektivierter Form, also nachvollziehbar, welche Maßnahmen das Unternehmen aus der Krise führen können oder im schlechtesten Fall wird die Sanierungsfähigkeit nicht festgestellt.

Restrukturierungskonzept

Für den Fall, dass wir mit einer Restrukturierung eines Krisenunternehmens beauftragt werden, bearbeiten wir i.W. drei Kernfelder für Sie:

  • Liquiditätsverbesserung mit einem sog. Sofort-(Crash-)Programm
  • Konsolidierungsprogramm (Restrukturierung)
  • Strategische Neuausrichtung (Turn-Around)

Wir unterstützen Sie beim Exit/Ausstieg (Desinvestition, Schließung) aus Geschäftsaktivitäten (Standortverlagerungen und -schließungen, Betriebsstätten, Gesellschaften, Segmente, Regionen). Wir überprüfen Ihre aktuelle Cash-Situation und Ihren Cash-Bedarf, begleiten Sie bei der Umsetzung des von uns erstellten Restrukturierungskonzeptes.

Kurzfristig erarbeiten wir Lösungswege wie:

  • Implementierung eines strikten Liquiditätsmanagements
  • Durchführung von operativen Kostensenkungsmaßnahmen
  • Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Vermögensteilen
  • Schließung oder Verkauf verlustträchtiger (Teil-) Betriebe
  • Überprüfung der strategischen Positionierung des Unternehmens.

Selbstverständlich berücksichtigen unsere Gutachten die vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) gesetzten Standards.

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